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Mitteilungen13.08.2019
VU steht hinter Frank Konrad

VU steht hinter Frank Konrad

Der VU-Abgeordnete Frank Konrad hat sich nach der Überprüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung durch das Landgericht dazu entschlossen, gegen den Schuldspruch wegen des Vergehens der Verletzung des Amtsgeheimnisses das Rechtsmittel der Berufung an das Fürstliche Obergericht zu ergreifen. Die Vaterländische Union begrüsst diesen Schritt ausdrücklich, weil damit Klarheit in der Frage geschaffen werden soll, inwieweit der Transparenz in Bezug auf demokratische Abstimmungen in einem Gemeinderat unbefristet und ungeachtet der tatsächlichen Folgen Grenzen gesetzt werden dürfen.

Der VU-Abgeordnete Frank Konrad hat sich bei den letzten Gemeinderatswahlen als Bürgermeisterkandidat stets für mehr Transparenz bezüglich des Zustandekommens von Gemeinderatsentscheidungen zugunsten der Bevölkerung eingesetzt. So erklärte er mehrfach öffentlich, dass es für ihn unverständlich sei, dass die Gemeinde das Engel-Areal nicht gekauft habe. Dabei habe es sogar im Oktober 2015 eine Abstimmung im Gemeinderat gegeben, ob Vaduz überhaupt ein Kaufangebot abgeben soll. Diese sei mit 5 VU- und 2 FBP-Stimmen knapp für ein Kaufangebot ausgegangen. 

Frank Konrad steht für Transparenz

Nach Ansicht von Frank Konrad hatte die Bevölkerung geradezu ein Recht darauf zu erfahren, dass der im Wahlkampf noch amtierende Bürgermeister Ewald Ospelt (FBP) und der FBP-Bürgermeisterkandidat und damalige Gemeinderat Manfred Bischof  bei dieser wegweisenden Entscheidung Nein zur Unterbreitung eines Kaufangebotes gestimmt haben. Für die Bekanntmachung dieses Abstimmungsverhaltens bei einem vor mehr als drei Jahren getätigten Geschäft des Gemeinderats, das gestützt auf Anhang 2 dessen Geschäftsordnung vertraulich zu behandeln war, wurde Frank Konrad vom Landgericht schuldig gesprochen, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben. 

Die Vaterländische Union kann gut nachvollziehen, dass Frank Konrad dieses Urteil und die dazugehörige Begründung nicht akzeptieren möchte und den Fall ans Obergericht weiterzieht. In der Urteilsbegründung heisst es, dass es zwar richtig sei, dass tatsächlich kein öffentliches oder berechtigtes privates Interesse verletzt worden sei, dass dies jedoch nicht genüge, da es darum gehe, ob diese Bekanntgabe grundsätzlich geeignet gewesen wäre, solche Interessen zu verletzen.

Berufungsverfahren mit Signalwirkung

Hier fragt man sich zu Recht, ob nach mehr als drei Jahren Zeitverlauf nach dem Abschluss des Geschäftes Engel-Liegenschaft überhaupt noch die Voraussetzung für die Strafbarkeit gegeben sein kann. Frank Konrad war bei seinen entsprechenden Aussagen im Wahlkampf jedenfalls fest davon überzeugt, dass nach mehr als drei Jahren nach diesem Liegenschaftsgeschäft niemandes Interesse mehr verletzt würde, wenn er darauf hinweist, wie im Oktober 2015 im Gemeinderat über die Abgabe eines Kaufangebotes abgestimmt wurde. Sowohl die angesprochenen Ewald Ospelt als auch Manfred Bischof bestätigten als Zeugen, dass ihnen dadurch kein Schaden entstanden ist.

Da selbst der Richter klar bestätigt, dass niemandes Interesse verletzt worden ist, kann der dennoch erfolgte Schuldspruch nicht nachvollzogen werden. Deshalb ist man in den Reihen der Vaterländischen Union sehr gespannt, wie das Obergericht diesen Fall beurteilen wird. Was die künftige Transparenz in Bezug auf das Abstimmungsverhalten von politischen Verantwortlichen betrifft, so dürfte dem Ausgang dieses Berufungsverfahrens eine weitreichende Signalwirkung zukommen. 

Die Vaterländische Union steht ohne Wenn und Aber hinter Frank Konrad und unterstützt ihn in seinem Bestreben, in Berufung zu gehen, und wünscht ihm dabei alles Gute und viel Erfolg.

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