VU für noch mehr Gerechtigkeit
Sowohl einkommensschwache Einzelpersonen, insbesondere Alleinerziehende und Senioren, aber auch Familien des unteren Mittelstandes leiden darunter, dass ein erheblicher Teil ihres monatlichen Haushaltsbudgets für die Gesundheitskosten aufgebraucht wird. In der VU-Initiative zur Prämienverbilligung, welche dem Landtag am kommenden Mittwoch zur Behandlung vorliegt, hat die VU-Landtagsfraktion eine Anhebung der Erwerbsgrenzen vorgeschlagen, um die Menschen in den unteren Einkommenssegmenten deutlich zu entlasten.
Zielgerichtete Unterstützung
So soll der massgebende Erwerb bei den Alleinstehenden von bisher 45 000 auf 55 000 Franken erhöht werden. Die Initiative wendet den Zuschlagsfaktor von 0,4, um den sich die Erwerbsgrenze bei Verheirateten und in Partnerschaft lebenden Personen bei der geltenden Regelung in der ersten Stufe erhöht, konsequent an. So wird auch in der zweiten Stufe die Erwerbsgrenze von 55 000 bei Alleinstehenden um 40 Prozent auf CHF 77 000 bei Ehepaaren angehoben. Zudem wird der gleiche Subventionssatz, wie er für die Prämienverbilligung gilt, auch für die Kostenbeteiligung verwendet.
Ungerechte Sprünge vermeiden
In der Landtagssitzung vom 5. Juni 2019 wurde anlässlich der Behandlung der Interpellationsbeantwortung auch über die dort erläuterte Verstetigung der Subventionssätze diskutiert. Nicht nur bei der heutigen Regelung, sondern auch bei der vorliegenden Initiative ändern sich diese je nach massgebendem Erwerb sprunghaft. Wie Gesellschaftsminister Mauro Pedrazzini im Juni-Landtag ausführte, kann ein Franken Einkommen mehr oder weniger Auswirkungen von bis zu 1500 Franken pro Jahr haben. Das wird von den Betroffenen natürlich als Ungerechtigkeit empfunden. Vor diesem Hintergrund will die VU-Fraktion im Rahmen der Eintretensdebatte und ersten Lesung ankündigen, bis zur zweiten Lesung eine Verstetigung der Subventionssätze in die vorliegende Initiative einzubauen.
Einzelpersonen bis 64 000
Bei Einzelpersonen soll bei einem Erwerb bis 35 000 Franken der Beitrag 60 Prozent des Prämienanteils und 60 Prozent der Kostenbeteiligung des Versicherten entsprechen. Bei einem Erwerb über 35 000 Franken bis 64 000 Franken sinken die Prozentsätze linear auf 25 Prozent. Bei einer angenommenen Nutzungsquote von 54 Prozent würden die Mehrkosten für die verstetigte VU-Initiative 7,3 Mio. Franken pro Jahr betragen. Das sind 1,4 Mio. Franken mehr als die vorliegende Initiative mit Mehrkosten von 5,9 Mio. Franken. Die VU-Fraktion ist der Ansicht, dass diese Mehrkosten zur Vermeidung der empfundenen Ungerechtigkeit, welche die sprunghafte Änderung der Subventionsberechtigung an fixen Erwerbsgrenzen darstellt, sozialpolitisch sinnvoll und finanzpolitisch verantwortbar sind.