«Rechtslage unseren Nachbarländern annähern»
In Liechtenstein ist es seit Juni 2011 für zwei Personen des gleichen Geschlechts möglich, ihre Partnerschaft eintragen zu lassen und sich rechtlich abzusichern. Zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe eines heterosexuellen Paares bestehen jedoch nach wie vor Unterschiede. So kann es zu Benachteiligungen führen, wenn Homosexuelle z.B. bei Stellenbewerbungen ihren Zivilstand offenlegen. Auch haben Kinder aus gleichgeschlechtlichen Ehen rechtlich nur ein Elternteil, was für sie zu Benachteiligungen im Sorge- und Erbrecht führt. Der Verein für Menschenrechte hat in seiner Stellungnahme die folgende Aussage getätigt, die ich voll und ganz unterstütze: „Eine ‚Ehe für alle‘, also die Gleichbehandlung aller Partnerschaften ungeachtet der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität, folgt dem menschenrechtlichen Prinzip der Nichtdiskriminierung. Insbesondere aber gilt es, Menschen unabhängig ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität in unserer Gesellschaft zu akzeptieren und sie und ihre Kinder mit Respekt zu behandeln.“ Ich denke, die Rechtslage in Liechtenstein sollte sich dem Stand in unseren Nachbarländern annähern.