«Massnahmenpaket nicht bis zur Unwirksamkeit verwässern»
In allen Interessengruppen herrscht Einigkeit, dass eine Verjüngung des Schutzwalds notwendig ist. Für wie dringlich halten Sie die Aufrechterhaltung des Schutzfunktion des Waldes?
Christoph Wenaweser: Grundlage der letzten ausführlichen Diskussion im Landtag vom Mai 2019 war die Interpellationsbeantwortung der Regierung zum Lebensraum Wald. Darin zitiert sie unter anderem das Landeswaldinventar 2010, wonach rund 47 Prozent der Personen- und Objektschutzwälder zwischen 80 und 160 Jahre alt sind und deutliche Defizite in der Verjüngung aufweisen. Sie zitiert auch das «Frehner-Gutachten 2018», wonach in Wäldern mit direkter Personen- und Objektschutzfunktion in Hochlagen über 1000 Metern die Waldverjüngung auf knapp 90 Prozent der Fläche unzureichend ist.
Für wie wichtig erachten Sie die Reduktion des Schalenwilds und welche Massnahmen sind Ihres Erachtens die richtigen, um dieses Ziel zu erreichen?
In besagter Interpellationsbeantwortung war gleich mehrfach wörtlich und sinngemäss nachzulesen, dass zuerst die Regulierung der Wildbestände erfolgen müsse, bevor andere Massnahmen greifen können. Zudem fordert Art. 23 des Waldgesetzes von der Regierung Massnahmen zur Regelung des Wildbestandes, um die Erhaltung des Waldes, insbesondere seine Verjüngung mit standortgerechten Baumarten ohne Schutzmassnahmen zu sichern. Welche jagdlichen Massnahmen die geeignetsten sind, mögen die Experten darlegen, idealerweise einvernehmlich.
Welche weiteren Massnahmen aus dem Gesamtpaket sind Ihrer Ansicht nach die zielführendsten und warum?
Einzelne Massnahmen aus dem Paket bedürfen der Zustimmung des Landtags. Der Meinungsbildungsprozess läuft und sollte von allen Seiten sachlich und faktenbasiert geführt werden, zugunsten der besten Lösungen oder zumindest zugunsten wirksamer Kompromisse unter Berücksichtigung gerechtfertigter Anliegen von Wald und Jagd, allerdings ohne das Massnahmenpaket bis zur Unwirksamkeit zu verwässern und unter Hinweis auf Art. 2 des Jagdgesetzes, wonach im Widerstreit der Interessen zwischen Land- und Forstwirtschaft und der Jagd jenen der Land- und Forstwirtschaft der Vorrang gebührt.