GPK: Bitte nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!
Geschätzte Wählerinnen und Wähler
Am Sonntag, 8. September, werden in den elf liechtensteinischen Gemeinden die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) für die Mandatsperiode 2019 bis 2023 gewählt. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben die Wahlunterlagen in diesen Tagen erhalten.
Gemäss Gemeindegesetz hat die Gemeindeversammlung innerhalb von sechs Monaten nach der Gemeinderatswahl eine GPK zu wählen. Diese besteht aus drei Mitgliedern, und zwar unabhängig von der Grösse der Gemeinde. Im Falle der dauernden Verhinderung eines Mitglieds wird eine Ersatzwahl durchgeführt. Es gilt also landesweit insgesamt 33 GPK-Mitglieder für eine Amtsdauer von vier Jahren zu wählen. Die GPK wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden. Sie ist beschlussfähig, wenn wenigstens zwei Mitglieder anwesend sind. Für die Gültigkeit eines Beschlusses müssen wenigstens zwei Mitglieder zustimmen.
Die Geschäftsprüfungskommission ist das Kontrollorgan für die Verwaltung und das Rechnungswesen einer Gemeinde. Sie hat einerseits die Aufgabe, die Buchhaltung der Gemeinde zu überprüfen, andererseits obliegt ihr die Kontrolle der gesamten Gemeindeverwaltung. Sie stellt fest, ob die Beschlüsse mit den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen übereinstimmen. Gegebenenfalls hat sie eventuelle Fehlleistungen objektiv zu untersuchen und darüber Bericht zu erstatten.
Die GPK besitzt das Recht der Akteneinsicht und der Besichtigung aller Gemeindewerke. Die Behörden der Gemeinde sowie deren Bedienstete sind der GPK gegenüber auskunftspflichtig. Die GPK kann sich zur Kontrolle des Rechnungswesens der Dienste einer von der Regierung anerkannten Revisionsgesellschaft bedienen. Die von der GPK beauftragte Revisionsgesellschaft und ihre zur Prüfung eingesetzten Mitarbeiter dürfen in keinem persönlichen Naheverhältnis zu einem Mitglied des Gemeinderates oder einem leitenden Bediensteten der Gemeinde stehen.
Für die landesweit zu vergebenden 33 Sitze bewerben sich vonseiten der Vaterländischen Union 14 Kandidatinnen und Kandidaten, davon haben 6 dieses Amt bereits ausgeführt und 8 sind neu. Alle Kandidatinnen und Kandidaten sind ausgewiesene Fachleute und als integre Persönlichkeiten bestens geeignet, die verantwortungsvolle Aufgabe eines GPK-Mitglieds zu übernehmen.
Bei den letzten GPK-Wahlen am 13. September 2015 betrug die Stimmbeteiligung ausser in Planken, Balzers und Ruggell leider unter 50 Prozent. Bitte machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch und sorgen Sie für eine gute Stimmbeteiligung. Alle GPK-Kandidatinnen und -Kandidaten haben es verdient, dass möglichst viele Stimmbürgerinnen und -bürger durch ihre Teilnahme an dieser Wahl die grosse Bedeutung einer funktionierenden Kontrolle der Verwaltung und des Rechnungswesens unterstreichen. Damit leisten Sie, geschätzte Wählerinnen und Wähler, einen aktiven Beitrag für eine positive Entwicklung Ihrer Gemeinde!
Die 14 GPK-Kandidatinnen und Kandidaten der Vaterländischen Union verfügen über alle notwendigen Kompetenzen, um diese wichtige Kontrollfunktion in der Gemeinde wahrzunehmen und zum Wohle der Bevölkerung für die notwendige Transparenz zu sorgen. Im Namen der Vaterländischen Union möchte ich Sie bitten, Ihnen Ihr Vertrauen zu schenken. Herzlichen Dank!