Für zinslose Corona-Kredite
21 Abgeordnete aus allen im Landtag vertretenen Parteien und Wählergruppen beauftragen die Regierung mit einer heute Mittag eingereichten Motion, das vom Landtag in seiner Sondersitzung vom 20. März einstimmig beschlossene Ausfallgarantiegesetz anzupassen: Liquiditätssichernden Überbrückungskredite sollen nicht nur sechs Monate über die Programmlaufzeit hinaus, sondern bis zur gänzlichen Rückführung zinslos gewährt werden. Die Motionäre gehen von einer schnellen Erfüllung ihres Auftrags durch die Regierung aus.
Die Begründung der Motionäre:
Gemäss dem vom Landtag in der Sitzung vom 20. März 2020 einstimmig verabschiedeten und für dringlich erklärten Gesetz werden die liquiditätssichernden Kredite bis sechs Monate nach Ende der Programmlaufzeit zinslos und anschliessend zu einem marktüblichen Zins gewährt. Die Zinserträge gehen an das Land (Art. 8 – Zinserträge und Abgeltung).
Ein noch klareres Bekenntnis zu Wirtschaftsförderung in Notzeiten bestünde darin, die Kredite nicht nur bis sechs Monate nach der Programmlaufzeit, sondern bis zu deren vollständigen Rückführung zinslos zu gewähren.
Zudem wäre es der LLB als unsere Staatsbank, die ihre tiefe Verbundenheit mit Liechtenstein auf ihrer Homepage prominent ins Feld führt, nach Auffassung der Motionäre zuzumuten, keine oder wenigstens sehr moderate, unter den marktüblichen Konditionen liegende Kosten für die Kreditvergabe und -abwicklung nach diesem Gesetz zu verlangen, ohne seitens des Landtags hierauf gesetzlichen Zwang ausüben zu können und zu wollen.
Bei in der derzeitigen Situation hintan zu stellenden EWR-rechtlichen Bedenken hinsichtlich der Zinslosigkeit der Kredite lohnt sich ein Blick in die EU:
Die EU-Kommission ergreift wegen der drohenden Wirtschaftskrise durch die Corona-Pandemie nie dagewesene Massnahmen. Bis auf weiteres sollen die europäischen Regeln für Haushaltsdefizite der Mitgliedsstaaten ausgesetzt werden. Erstmalig aktiviere man die allgemeine Ausweichklausel im EU-Stabilitätspakt, erklärte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Das bedeute, dass nationale Regierungen so viel Liquidität wie nötig in die Wirtschaft pumpen können. Das lässt vermuten, dass man auch im EWR-Land Liechtenstein in dieser ausserordentlichen Situation zu ausserordentlichen Massnahmen greifen darf.
In der Schweiz soll die Gewährung solcher liquiditätssichernden Kredite gemäss Medienmitteilungen vom 25. März 2020 bis zu einem Betrag von CHF 500‘000 zinslos erfolgen.
Argumenten wie beispielsweise eine allfällige inländische Wettbewerbsverzerrung auf dem Kreditmarkt zwischen den Banken steht die aktuell höher zu gewichtende Dringlichkeit rascher und eben auch kostengünstiger bzw. idealerweise sogar kostenfreier Hilfeleistungen gegenüber.
Es ist darüber hinaus zu beachten, dass eine marktübliche Verzinsung, welche derzeit bei vier Prozent angesetzt ist, potenziellen Kreditnehmern für die gesamte Kreditlaufzeit bis zur vollständigen Rückführung des Kredits nachwirkende finanzielle Belastungen aufbürdet, die sie allenfalls selbst in herrschender Not daran hindern, Kreditanträge einzureichen.
Die überschaubaren finanziellen Folgen für das Land durch die zinslose Gewährung der Kredite nach vorliegendem Gesetz sind in der gegenwärtigen Situation ebenfalls hintan zu stellen. Es muss alles dafür unternommen werden, der heimischen Wirtschaft dergestalt Unterstützung zu gewähren, dass in der wahrscheinlich noch viele Wochen andauernden, kritischen Situation möglichst keine zuvor gesunden Unternehmen in den Konkurs getrieben werden mit dem Ergebnis, dass diese ihre Tätigkeiten anschliessend nicht mehr aufnehmen würden.
Jeder Konkurs eines vormals gesunden Unternehmens in der jetzigen Krisenzeit bedeutet einen dauerhaften Verlust von künftiger Wirtschaftskraft und von Arbeitsplätzen mit den damit abermals verbundenen Folgen für Staat und Gesellschaft.
Sollte durch diese Motion und sämtliche weiteren Entwicklungen der bereits gesprochene Betrag von 100 Millionen zur Stützung der liechtensteinischen Wirtschaft nicht ausreichen, wird der Landtag eher nicht zögern, notwendigen Erhöhungen seine Zustimmung zu erteilen. Dies hat die Debatte anlässlich des Sonderlandtags vom 20. März 2020 relativ deutlich ergeben.
Dass die bisher gesprochenen Mittel ohnehin noch nicht ausreichen dürften, ist jüngsten Äusserungen von Regierungsmitgliedern gegenüber den Medien zu entnehmen, wonach bereits an einem nächsten Massnahmenpaket gearbeitet werde. Auch die Finanzmarktaufsicht bemerkt in einem aktuellen Kommentar, dass das bisher gesprochene Paket inklusive der 20 Millionen von den Gemeinden im Verhältnis zum BIP deutlich kleiner sei, als in anderen Ländern.
Die vom Land bisher gesprochenen 100 Millionen brauchen noch nicht einmal den zu erwartenden Nettomittelzufluss aus der Landesrechnung 2019 auf. Der Regierungschef hat diesen Nettomittelzufluss bereits in der „Mutmasslichen Landesrechnung 2019“ anlässlich der Genehmigung des Landesvoranschlages 2020 im November 2019 mit 101.7 Millionen Franken beziffert und es ist davon auszugehen, dass dieser Betrag in der tatsächlichen Landesrechnung 2019 sogar noch deutlich höher ausfallen wird. Mit den bereits gesprochenen 100 Millionen Franken werden das vorbestandene Finanzvermögen des Staates in Höhe von 2,181 Milliarden Franken und das Eigenkapital des Staates von 2.705 Milliarden Franken per Ende 2018 noch nicht angetastet.
Wenn der Staat auf die Einnahmen aus Kreditzinsen verzichtet, sind die unmittelbaren finanziellen Folgen dieser Motion für das Land überschaubar, insbesondere unter Berücksichtigung des vorstehend Beschriebenen. Bei voller Ausschöpfung des derzeitigen Ausfallgarantierahmens würde der Staat gegenüber der gültigen Gesetzeslage auf eine Million Einnahmen aus Kreditzinsen jährlich verzichten. Wie hoch auf der anderen Seite die Ausgaben des Staates zur Entschädigung der LLB für die Kosten der Kreditadministration ausfallen, liegt auch in der Hand der LLB, welche diese Kosten zumindest sehr moderat veranschlagen sollte.
Im Zuge der Dringlichkeit des Anliegens und der Sicherheit, welche die Politik nun den Unternehmern bieten muss, hoffen die Motionäre, dass die Frist zur Beantwortung dieser Motion möglichst kurzgehalten wird.
Die Unterzeichner der Motion: Alexander Batliner, Jürgen Beck, Susanne Eberle-Strub, Albert Frick, Elfried Hasler, Erich Hasler, Johannes Kaiser, Georg Kaufmann, Manfred Kaufmann, Frank Konrad, Thomas Lageder, Violanda Lanter, Gunilla Marxer-Kranz, Daniel Oehry, Harry Quaderer, Thomas Rehak, Patrick Risch, Daniel Seger, Thomas Vogt, Christoph Wenaweser, Mario Wohlwend