Demokratischer Wahlkampf oder Maulkorb?
«Wie vor kurzem im Vaterland und Volksblatt zu entnehmen war, findet am 19. Februar 2020 die Schlussverhandlung betreffend meine Berufung gegen ein Strafurteil statt. Ich wurde verurteilt, das Amtsgeheimnis verletzt zu haben, weil ich im Rahmen des Wahlkampfes klargestellt habe, dass ich vor einigen Jahren im Zusammenhang mit einem konkreten Grundstückskauf anders abgestimmt habe als mein Kontrahent um das Amt des Bürgermeisters in Vaduz. Mir ging es dabei darum, klar zu stellen, wie mein Verständnis einer vernünftigen Bodenpolitik für Vaduz ausschaut. Dies soll nun ein Vergehen darstellen.
Aufgrund der Mitteilungen in den beiden Landeszeitungen wurde ich vermehrt angesprochen. Ich möchte keine langen Ausführungen machen, bevor demnächst das Obergericht entscheidet. Nur so viel sei festgehalten:
Ich habe keine privaten oder persönlichen Informationen bekanntgegeben, sondern lediglich im Rahmen einer politischen Debatte und im Wahlkampf dargetan, wofür ich stehe und wofür mein damaliger Kontrahent, der heutige Bürgermeister, steht. Dies muss in einer Demokratie möglich sein.
Meiner Meinung nach ist es ein Unding, dass man einerseits Transparenz in der Verwaltung und in der Politik verlangt, dass man vor Jahren ein Informationsgesetz geschaffen hat, die Transparenz verlangt und man dann abgestraft wird. Es ist ein Unding, dass das Abstimmungsverhalten in einer politischen Sachfrage auch noch nach Jahren ein Geheimnis sein soll. Zudem haben sowohl der frühere wie auch der heutige Bürgermeister von Vaduz gegenüber dem Gericht klar kommuniziert, dass sie sich nicht in ihren Interessen verletzt sehen. Wenn Abstimmungen über politische Sachfragen immer ein „Geheimnis“ darstellen, führt dies zu unmöglichen Ergebnissen: denkt man dies nämlich bis zum Ende durch, so dürfte man nach einer entsprechenden Abstimmung auch Jahre später nicht mitteilen, was man selber gestimmt hat. Die Fraktionen des Gemeinderates dürften auch nicht mitteilen, dass sie etwas nicht unterstützen, da ja sonst deren Abstimmungsverhalten bekannt würde. Das Ergebnis ist ein Maulkorb und das Ende des politischen Wettstreites.
Nachdem man nun gegen mich mit der Keule des Strafrechts vorgeht, war es mir ein Anliegen, klarzustellen, dass es hier nicht um Staatsgeheimnisse geht, sondern um die Frage, wie weit eine politische Ausmarchung damals, heute und vor allem in Zukunft noch möglich sein wird.»