Ein Postulat ist ein Antrag, der die Regierung zur Prüfung eines bestimmten Gegenstandes oder zu einem bestimmten Vorgehen einlädt. Die Postulatsbeantwortung durch die Regierung erfolgt schriftlich bis spätestens zur vierten Landtagssitzung nach der Überweisung. Kann die Beantwortung eines Postulates nicht fristgerecht erfolgen, so informiert die Regierung den Landtag rechtzeitig über den Grund der Verzögerung und den voraussichtlichen Termin der Beantwortung.
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