Die Mitgliederversammlung (Parteitag) ist das oberste Organ der Partei. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Die Mitgliederversammlung hat grundsätzlich alle Befugnisse. Details sind in den Statuten unter Art 6 aufgeführt. Eine Mitgliederversammlung muss auch einberufen werden, wenn dies durch den Parteivorstand, von der Landtagsfraktion, von drei Ortsgruppen oder von 100 Mitgliedern schriftlich unter Angabe der gewünschten Tätigkeit beantragt wird. Die Mitglieder sind spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich und unter Angabe der Traktanden einzuladen.
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